Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2010 - 4 StR 563/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16940
BGH, 18.11.2010 - 4 StR 563/10 (https://dejure.org/2010,16940)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - 4 StR 563/10 (https://dejure.org/2010,16940)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - 4 StR 563/10 (https://dejure.org/2010,16940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils im gesamten Strafausspruch zur Ermöglichung einer neuen Strafzumessung durch den Tatrichter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Abs. 1 Nr. 1
    Aufhebung eines Urteils im gesamten Strafausspruch zur Ermöglichung einer neuen Strafzumessung durch den Tatrichter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 413/08

    Aufklärungserfolg (Grundlage für den Nachweis von Taten Dritter);

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - 4 StR 563/10
    Hierunter fallen nämlich auch Angaben etwa zu den Hintermännern von Betäubungsmittelstraftaten, die sich mit bereits vorhandenen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, sofern dadurch eine sicherere Grundlage für den Nachweis dieser Taten und der Möglichkeit ihrer strafrechtlichen Verfolgung geschaffen wird (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08, NStZ-RR 2009, 58, 59 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - 4 StR 563/10
    Der Senat hebt indes - um dem Tatrichter insgesamt eine neue Strafzumessung zu ermöglichen - auch die in den Fällen 1 bis 3 verhängten Einzelstrafen auf, zumal nach den getroffenen Feststellungen hinsichtlich dieser Taten - jedenfalls teilweise (der Angeklagte hat bezüglich des Handels mit 1kg Amphetamin den Verkäufer und den Käufer benannt, UA 9) - die Anwendung der alten oder neuen Fassung des § 31 BtMG (was gegebenenfalls auch im Fall 4 zu prüfen sein wird, vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10) nicht von vorneherein ausgeschlossen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht